Aussenlandung...

...ist nicht nur ein Thema für Streckenpiloten. Ein großer Teil der bergsteigenden Flieger werden bei ihrem Flug irgendwann, irgendwo, auf irgendeiner Wiese landen.  Grundsätzlich ist dies auch von den Gesetzgebern genau geregelt. Das würde bedeuten,  dass sich jeder vor einem Flug über die Gesetzmäßigkeiten eines Landes erkundigen muss. Diese gesetzlichen Regelungen einmal beiseitegelassen,  spielen nach meiner Erfahrung  2 Faktoren eine sehr große Rolle. Faktor 1 ist der Grundstückseigentümer der Landewiese, in der Regel ein Bauer.  Dieser ist erstmal nicht 100 % ig berechenbar. Der Bauer im Inntal oder im Stubaital sieht die Landung eines Gleitschirmpiloten in seinem Feld völlig anders wie der alpine Landwirt mit seinen wenigen Hektar Grund. Eines haben sie aber gemeinsam: Landungen, und vor allem Schirm zusammenlegen in nicht gemähten Wiesen, sehen sie beide nicht gerne.  Der zweite noch wichtigere Faktor ist das Fingerspitzengefühl eines jeden Piloten. Der Streckenflieger hat schlechte Karten wenn er den Eigentümer  vor der Landung um eine Landeerlaubnis bitten möchte, der Paraalpinist weiß in der Regel wo er landen möchte und hat diese Möglichkeit. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man an jeder Haustür klingeln muss um den Grundstücksbesitzer ausfindig zu machen. Anhand eines kurzen Gesprächs mit dem Wirt im Dorf oder mit einem vorbeifahrenden Bauer oder Dorfbewohner gibt schon Aufschluss über die allgemeine Gesinnung Gleitschirmfliegern gegenüber. Bergsteiger und ParaAlpinisten werden heute nicht mehr als Eindringlinge gesehen. Vielfach beschert der Fremdenverkehr  den Bergbauern und Bewohnern ein Zusatzeinkommen. Deshalb wird es auch gerne gesehen wenn der Fremde ein paar Euros  im Dorf lässt. Durstig und hungrig ist man nach einer Paratour ja ohnehin. Falls doch mal eine Landung dem Grundstückseigentümer gegen den Strich geht und dieser recht erbost seinem Ärger freien Lauf lässt, ist es sicherlich besser sich für das Angerichtete zu entschuldigen auch wenn man sich gar nicht schuldig fühlt. Auch die Frage nach einem Ausgleich für den vermeintlich entstandenen Schaden wird dem Gegner schon sehr viel Wind den Segeln nehmen. Störrische Reaktionen eines Piloten gegenüber eines Grundstückeigentümers,  müssen die nächsten Flieger auf jeden Fall bitter büßen. Und schließlich sind wir auf die Bauern mit ihren Feldern ja doch ein bisschen angewiesen und nicht andersrum. Am Startplatz gestaltet sich die Sache oft etwas einfacher. Aber auch da sollte bei Almbetrieb Rücksicht auf die dort weidenden Viecher genommen werden.