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Liebe ParaAlpin Besucher,

Nationalpark Hohe Tauern, Stilfserjoch Nationalpark, Nockberge, Karwendel nur um einige zu nennen, sind jedem bekannte Schutzgebiete. Es gibt aber unzählige kleine Schutzgebiete die fast kein Mensch kennt z.B. das Valsertal nordöstlich vom Brennerpass.
Das Starten, oder auch die Landung, mit dem Gleitschirm in solchen Gebieten kann mit erheblichen Problemen verbunden sein. Jeder Pilot muss sich also vorher vergewissern, ob ein Start von dem aus den ParaAlpin.info Seiten gewählten Berg überhaupt zulässig ist.
Wie auch immer sich ein Pilot entscheidet, die Verantwortung liegt einzig und allein in seiner Hand.
ParaAlpin.info kann bei der Suche nach Bergen ohne Bergbahn, von denen man mit dem Gleitschirm starten kann, für den einen oder anderen ParaAlpinisten recht hilfreich sein. Außer einiger wenigen offiziellen und zugelassenen Flugberge in Süddeutschland, sind die beschriebenen Ziele in verschiedenen Ländern Europas nur Vorschläge, die unter Umständen und nach Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes, genutzt werden können. Die Veröffentlichung  eines möglichen Flugberges in ParaAlpin.info ist keine Starterlaubnis, der Hinweis auf Landemöglichkeiten oder Landeplätze, keine Landeerlaubnis. Jeder Pilot muss sich vor dem Start, die für ihn notwendigen Informationen sowie die notwendige Start bzw. Landeerlaubnis einholen.
Außerdem muss jeder Pilot  in der Lage sein, die Gefahren die ihm bei Start, Flug und Landung erwarten, völlig selbständig beurteilen zu können.
Ähnliches gilt auch für die in ParaAlpin.info veröffentlichen Tests von Gleitschirmen und anderem Flugequipment. Jeder Gleitschirmflieger muss  sich vor dem Probeflug bzw. dem Kauf von entsprechender Ausrüstung, von einem kompetenten Fluglehrer beraten lassen ob die vom ihm ausgesuchte Ausrüstung auch zu ihm passt und seinen Flugkenntnissen entspricht.
Mehr zum Haftungsausschluß ist hier zu finden.